Informationsreihe

„Warum hat uns das nicht unser Steuerberater erzählt?“

Sehr geehrte Berufsträgerin, sehr geehrter Berufsträger,

herzlich willkommen im Sachkenntnisbereich unseres 2. Teils:

„Vom Toiletten-Urteil & den ignorierten Steuerabzügen zum 31.12.2023“

Hier können Sie hier unser umfangreiches Informationspaket zu den Themen Haftungssichere Umsetzung einer bilanzneutralen Unterstützungskasse und Pensionszusage nach § 4d EStG und § 8 KStG* bestellen. Es werden detailliert folgende Aspekte behandelt:

  • Zilvilrechtliche Wirksamkeit
  • Steuerrechtliche Wirksamkeit
  • Prüfebene 1: § 4d EStG betriebliche Veranlassung (Verweis auf § 6a EStG)
  • Prüfebene 2: § 8 KStG
  • Abgrenzung: beherrschender und nicht-beherrschender GGF
  • Besonderheiten
  • Arbeitsrechtliche Hinweise

Der Versand erfolgt ausschließlich an Berufsträgerinnen und Berufsträger.

Kontaktdaten eingeben und
Informationspaket erhalten

Auf Wunsch organisieren wir zusätzlich zum Informationspaket, mit unseren Fachanwälten*, ein kostenfreies Inhouse-Webinar exklusiv für die Berufsträger Ihrer Kanzlei (Dauer ca. 1 Std.). Dazu klicken Sie bitte zusätzlich auf „Ja“ bei der Frage „Wir möchten zusätzlich zum Informationspaket ein kostenfreies Inhouse-Webinar buchen“ und lassen uns vorab Ihre Themenwünsche und voraussichtliche Zeitfenster in den Anmerkungen zukommen. Wir setzen uns dazu kurzfristig mit Ihnen in Verbindung. 

Wir möchten zusätzlich zum Informationspaket ein kostenfreies Inhouse-Webinar buchen:

Für folgende Themen interessieren wir uns:

Zustimmung

*Die fachliche Erstellung erfolgte durch unsere Rechtsanwaltskanzlei. Die spezialisierten Schwerpunktthemen sind Beratungsleistungen zu Pensionszusagen und betrieblichen Versorgungswerken: “Wir begutachten und sanieren Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und Kollektive; strukturieren betriebliche Gesamtlösungen und streben die Regelung in Form einer rechtssicheren Versorgungsordnung an. Auch unterstützen wir im Rahmen von Unternehmensveräußerungen bei der “due diligence” im Vorfeld der Verkaufsverhandlungen. Dabei arbeiten wir von Beginn an in enger Abstimmung mit dem steuerlichen Berater und koordinieren im Bedarfsfall die Einbeziehung weiterer Spezialisten. So können wir den besten Service sowie die zügige Umsetzung der zukunftsorientierten betrieblichen Versorgungslösung garantieren.”